Wann kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten oder seine Leistung verweigern?
Vor Übergabe des Mietobjektes kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Art. 107 Abs. 2 OR) oder seine Leistung in folgenden
Die Rückgabe von gemieteten Wohnungen und Geschäftsräumen hat grundsätzlich am letzten Tag des Mietverhältnisses während der üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen. Diese Regelung ist jedoch nicht zwingender Natur.
Die Zürcher Immobilienorganisationen Hauseigentümerverband Zürich (HEV), Schweizer Verband der Immobilientreuhänder Sektion Zürich (SVIT Zürich) und Vereinigung Zürcher Immobilienfirmen (VZI) haben daher in den von ihnen herausgegebenen Mietverträgen eine vom Gesetz abweichende Lösung getroffen: Danach hat die Rückgabe bis spätestens am Tag nach Beendigung der Miete um 12.00 Uhr zu erfolgen. Fällt der Rückgabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Rückgabe am darauf folgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 Uhr zu geschehen.
Der ausziehende Mieter hat für das längere Verbleiben in den Mieträumlichkeiten keinen Mietzins zu bezahlen, der einziehende Mieter hat deswegen keinen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Es empfiehlt sich, im Voraus mit sämtlichen Beteiligten eine koordinierte Übergabe der Mieträumlichkeiten zu vereinbaren.
Vor Übergabe des Mietobjektes kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Art. 107 Abs. 2 OR) oder seine Leistung in folgenden
Bei Hecken Sogenannte tote Hecken dürfen – wie auch Holzwände und Mauern – an die Grenze gestellt werden. Auch Spaliere
Der herbstliche Laubfall gilt normalerweise nicht als übermassig. Somit hat der Nachbar das Laub grundsätzlich auf eigene Kosten zu beseitigen.
Mieter haben grundsätzlich das Recht, im Garten oder auf dem Balkon zu grillieren. Massgebend ist jedoch die Hausordnung, die den allgemeinen
Der Mieter befindet sich mit der Zahlung des Mietzinses im Rückstand, wenn er nicht termingerecht zahlt; nach 257c OR am