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Fragen und Antworten Wann kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten oder seine Leistung verweigern?

Vor Übergabe des Mietobjektes kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Art. 107 Abs. 2 OR) oder seine Leistung in folgenden Fällen verweigern (Art. 82 OR):

  • Wenn der Mieter den ersten Mietzins oder bereits fällige Mietzinse nicht bezahlt oder die Sicherheit nicht leistet, zu der er sich vertraglich verpflichtet hat.
  • Bei Zahlungsunfähigkeit der Mieters.

Nach Antritt des Mietverhältnisses kann der Vermieter in diesen Fällen nicht mehr vom Vertrag zurücktreten. Er muss dem Mieter ordentlich oder ausserordentlich kündigen.

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