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Fragen und Antworten Was muss der Vermieter unternehmen, wenn der Mieter den Mietzins nicht bezahlt?

Der Mieter befindet sich mit der Zahlung des Mietzinses im Rückstand, wenn er nicht termingerecht zahlt; nach 257c OR am Ende jedes Monats. Eine Mahnung ist daher nicht nötig, er befindet sich automatisch in Verzug. Aus diesem Grund könnte der Vermieter den Mieter sofort betreiben. Um ihm zu kündigen, muss der Vermieter aber verschiedene Formalitäten beachten:

Varianten

a) Abmahnung und Kündigungsandrohung

Wenn der Mieter mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten im Rückstand ist, kann ihm der Vermieter mittels eingeschriebenem Brief eine Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen setzen und ihm androhen, dass bei unbenutztem Ablauf der Frist das Mitverhältnis gekündigt werde (257d OR).

Hat der Mieter bei Ablauf der Frist (allenfalls unter Berücksichtigung der postalischen Zustellungsfrist von 7 Tagen) nicht bezahlt, kann der Vermieter kündigen mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines jeden Kalendermonats. Die Kündigung muss mittels amtlichen Formulars erfolgen (266 l OR). Das Formular muss mit eingeschriebenem Brief allen Mietern separat zugesandt oder überbracht werden, wobei bei der persönlichen Übergabe eine Gegenzeichnung erforderlich ist. Bei Familienwohnungen und Wohnungen, welche von gleichgeschlechtlichen registrierten Paaren bewohnt werden, muss der Vermieter das Formular beiden (Ehe-)partnern mit separater Post zustellen.

b) Betreibung

Neben der ausserordentlichen Kündigung kann der Vermieter die fälligen Mietzinse auf dem Betreibungsweg einfordern, indem er ein Zahlungsbefehl durch das zuständige Betreibungsamt zustellen lässt.

Dies ist auch der Weg, der beschritten werden muss, um an die hinterlegte Kaution zu gelangen, weil die Sicherheitsleistung bei einer Bank auf einem Sparkonto oder Depot zu hinterlegt ist, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Vermieter benötigt einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl, ein rechtskräftiges Urteil oder die Zustimmung des Mieters, um die Kaution auslösen zu können. Wenn also der Mieter keinen Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl erhebt, oder der Richter dem Vermieter Rechtsöffnung gewährt, sind die Voraussetzungen erfüllt, um von der Bank die Herausgabe der Kaution zu verlangen.

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