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Fragen und Antworten Wer muss für Schäden am Mietobjekt aufkommen?

Der Vermieter muss als Eigentümer des Mietobjektes dafür sorgen, dass die vermietete Sache in einem tauglichen Zustand erhalten bleibt. Grundsätzlich muss daher der Vermieter die Behebung von Mängeln bezahlen.

Natürlich muss der Mieter die Schäden, die er verursacht hat, beheben. Darunter fällt auch die übermässige Abnützung der Wohnung (z.B. wenn die Wohnung aufgrund des Zigarettenrauchs nach 2 Jahren wieder gestrichen werden muss).

Ausserdem muss der Mieter alle Reparaturen bezahlen, die zum sogenannten „kleinen Unterhalt“ gehören. Alle kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsachen erforderlichen Reinigungen und Ausbesserungen gehören zum kleinen Unterhalt. Zu beachten ist auch, was im Vertrag oder in den allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag als „kleiner Unterhalt“ bezeichnet wurde. In der Rechtspraxis wird aktuell dann von einem kleinen Unterhalt ausgegangen, wenn die Kosten im Einzelfall CHF 150.00 nicht übersteigen

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