Wann kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten oder seine Leistung verweigern?
Vor Übergabe des Mietobjektes kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Art. 107 Abs. 2 OR) oder seine Leistung in folgenden
Der Mieter ist zur Durchsetzung seiner Ansprüche grundsätzlich nicht berechtigt, den Mietzins zurückzuhalten oder eigenmächtig zu kürzen. Er kann aber nach Art. 259 g OR den Mietzins rechtsgültig hinterlegen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Zu beachten ist zudem, dass nur zukünftig fällig werdende Mietzinse hinterlegt werden können. Fehlt es an nur einer der Voraussetzungen, befreit sich der Mieter mit der Hinterlegung nicht von seiner Pflicht zur Mietzinszahlung, d.h. er gerät in Verzug und riskiert so allenfalls eine ausserordentliche Kündigung nach Art. 257 d OR.
Vor Übergabe des Mietobjektes kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Art. 107 Abs. 2 OR) oder seine Leistung in folgenden
Bei Hecken Sogenannte tote Hecken dürfen – wie auch Holzwände und Mauern – an die Grenze gestellt werden. Auch Spaliere
Der herbstliche Laubfall gilt normalerweise nicht als übermassig. Somit hat der Nachbar das Laub grundsätzlich auf eigene Kosten zu beseitigen.
Mieter haben grundsätzlich das Recht, im Garten oder auf dem Balkon zu grillieren. Massgebend ist jedoch die Hausordnung, die den allgemeinen
Der Mieter befindet sich mit der Zahlung des Mietzinses im Rückstand, wenn er nicht termingerecht zahlt; nach 257c OR am