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Fragen und Antworten Sind Beschlüsse der Gemeinschaft anfechtbar?

Verstösst ein Beschluss der Versammlung gegen eine gesetzliche oder reglementarische Bestimmung, kann jeder Stockwerkeigentümer, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, diesen innert Monatsfrist beim Richter anfechten. Konnte man an der Versammlung nicht teilnehmen, beginnt die Anfechtungsfrist zu laufen, sobald man vom Beschluss Kenntnis hat.

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Fragen und Antwortenrechtsberatung