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Fragen und Antworten Was ist bei Mietverträgen unter «Kostenstand», «Referenzzinssatz» und «Landesindex der Konsumentenpreise» einzutragen?

Kostenstand

Unter der Rubrik «Kostenstand» ist in der Regel derjenige Monat einzutragen, an welchem der Mietvertrag abgeschlossen worden ist.

Referenzzinssatz

Beim Referenzzinssatz ist die Publikation des Zinssatzes des Bundesamtes für das Wohnungswesen (BWO) massgebend

Landesindex der Konsumentenpreise

Der Landesindex der Konsumentenpreise wird monatlich neu berechnet

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