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Fragen und Antworten Wie erfolgt die korrekte Mitteilung einer Mietzinserhöhung?

Die Mitteilung einer Mietzinsänderung aufgrund der Änderung des Referenzzinssatzes, des Landesindexes und/oder der allgemeinen Kostensteigerung durch den Vermieter oder seinem Stellvertreter muss zwingend mit einem amtlich genehmigten Formular erfolgen (269d Abs.1 OR).

Das Formular muss folgende Angaben enthalten (Art. 19 Abs. 1 VMWG):

  • bisheriger Mietzins
  • bisherige Belastungen des Mieters für Nebenkosten
  • neuer Mietzins
  • neue Belastungen des Mieters für Nebenkosten
  • genauer Zeitpunkt, auf den die Erhöhung in Kraft tritt
  • klare Begründung für die Änderung

Werden mehrere Erhöhungsgründe geltend gemacht, so sind diese jeweils in Einzelbeträgen auszuweisen. Zudem sind konkrete zahlenmässige Angaben, in Prozent und Franken, zu jeder Position zu machen. Die Begründung der Erhöhung kann auch in einem Begleitschreiben aufgeführt sein, auf dem Formular muss jedoch darauf verwiesen werden.

Das Formular muss vom Eigentümer oder bevollmächtigten Verwalter eigenhändig unterzeichnet werden.

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