Wann kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten oder seine Leistung verweigern?
Vor Übergabe des Mietobjektes kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Art. 107 Abs. 2 OR) oder seine Leistung in folgenden
Die Mitteilung einer Mietzinsänderung aufgrund der Änderung des Referenzzinssatzes, des Landesindexes und/oder der allgemeinen Kostensteigerung durch den Vermieter oder seinem Stellvertreter muss zwingend mit einem amtlich genehmigten Formular erfolgen (269d Abs.1 OR).
Das Formular muss folgende Angaben enthalten (Art. 19 Abs. 1 VMWG):
Werden mehrere Erhöhungsgründe geltend gemacht, so sind diese jeweils in Einzelbeträgen auszuweisen. Zudem sind konkrete zahlenmässige Angaben, in Prozent und Franken, zu jeder Position zu machen. Die Begründung der Erhöhung kann auch in einem Begleitschreiben aufgeführt sein, auf dem Formular muss jedoch darauf verwiesen werden.
Das Formular muss vom Eigentümer oder bevollmächtigten Verwalter eigenhändig unterzeichnet werden.
Vor Übergabe des Mietobjektes kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Art. 107 Abs. 2 OR) oder seine Leistung in folgenden
Bei Hecken Sogenannte tote Hecken dürfen – wie auch Holzwände und Mauern – an die Grenze gestellt werden. Auch Spaliere
Der herbstliche Laubfall gilt normalerweise nicht als übermassig. Somit hat der Nachbar das Laub grundsätzlich auf eigene Kosten zu beseitigen.
Mieter haben grundsätzlich das Recht, im Garten oder auf dem Balkon zu grillieren. Massgebend ist jedoch die Hausordnung, die den allgemeinen
Der Mieter befindet sich mit der Zahlung des Mietzinses im Rückstand, wenn er nicht termingerecht zahlt; nach 257c OR am