Brief Brief-Icon Mobile Mobile Icon PDF PDF-Icon Pfeil Pfeil-Icon nach rechts Pfeil Pfeil-Icon nach links Externer Link Externer-Link-Icon Plus Plus-Icon Suche Suche-Icon YouTube YouTube Icon Facebook Facebook Icon Linkedin Icon Printer Printer Icon Telefon Telefon Icon Pikett Pikett Icon

Fragen und Antworten Kann ein Stockwerkeigentümer dringliche Massnahmen selbst vornehmen?

Ja. Ist der Verwalter nicht erreichbar, kann jeder Stockwerkeigentümer von sich aus und ohne Ermächtigung durch die Versammlung dafür sorgen, dass drohender Schaden verhindert wird oder sich eine Situation nicht verschlimmert.
Beispiel: Ein Keller ist überflutet, Hagel hat Fenster zerstört oder ein Dieb die Türe beschädigt.

Kompetent vertreten

Fragen und Antwortenrechtsberatung