Wann kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten oder seine Leistung verweigern?
Vor Übergabe des Mietobjektes kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Art. 107 Abs. 2 OR) oder seine Leistung in folgenden
Der Vermerk «Untermiete verboten» im Mietvertrag ist rechtlich wirkungslos. Die gesetzliche Bestimmung von Art. 262 des Obligationenrechts (OR) ist zwingend.
Der Mieter muss jedoch immer die Zustimmung des Vermieters einholen, um das Mietobjekt weiter vermieten zu können. Zudem sind dem Vermieter die Bedingungen der Untermiete bekannt zu geben. Der Vermieter kann die Zustimmung für eine Untermiete gemäss Art. 262 OR verweigern,
Wenn jedoch durch den Umstand, dass ein Mieter die Wohnung auf unbestimmte Zeit untervermietet, dem Vermieter kein wesentlicher Nachteil entsteht, kann dieser die Zustimmung nicht verweigern. Die Untermiete bleibt zulässig, solange eine Rückkehr des Mieters in die Wohnung nicht ganz ausgeschlossen werden kann. Ein wesentlicher Nachteil würde hingegen vorliegen, wenn der Mieter nicht mehr in das Mietobjekt einziehen wird.
Vor Übergabe des Mietobjektes kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Art. 107 Abs. 2 OR) oder seine Leistung in folgenden
Bei Hecken Sogenannte tote Hecken dürfen – wie auch Holzwände und Mauern – an die Grenze gestellt werden. Auch Spaliere
Der herbstliche Laubfall gilt normalerweise nicht als übermassig. Somit hat der Nachbar das Laub grundsätzlich auf eigene Kosten zu beseitigen.
Mieter haben grundsätzlich das Recht, im Garten oder auf dem Balkon zu grillieren. Massgebend ist jedoch die Hausordnung, die den allgemeinen
Der Mieter befindet sich mit der Zahlung des Mietzinses im Rückstand, wenn er nicht termingerecht zahlt; nach 257c OR am