Wie finde ich einen passenden Immobilienmakler?
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Das Grundbuch ist ein öffentliches Register über Grundstücke eines bestimmten Gebietes.
Es besteht aus dem Hauptbuch sowie den Plänen, die das Hauptbuch ergänzen, den Liegenschaftsverzeichnissen, den Belegen (Hauptbelege A), den Liegenschaftsbeschreibungen und dem Tagebuch. Ergänzt wird das Grundbuch durch eidgenössische und kantonale Hilfsregister.
Das Hauptbuch enthält die Grundstückbeschriebe sowie die an diesen Grundstücken bestehenden dinglichen Rechte (Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte usw.) und weitere Angaben. In den Tagebüchern werden die Grundbucheinträge chronologisch vermerkt. Als Hauptbelege A werden die Rechtsgrundausweise, die dem Grundbucheintrag zugrunde liegen, wie z.B. Kaufverträge, Pfandverträge, bezeichnet. Ergänzende Belege werden zu den Nebenakten A genommen. Grundkataster (Fläche, Art der Gebäude, Mutationen). Diese Informationen erhalten die Notariate vom Geometer.
Der Grundkataster (Buchreihe, lose Karten oder elektronisch) wird von den Nachführungsstellen erstellt. Die amtliche Vermessung (Neuvermessungen, Katastererneuerungen sowie die laufende Nachführung) erfolgt im Kanton Zürich durch rund 25 private Geometerbüros und acht kommunale Vermessungsämter. Die amtliche Vermessung beschreibt Lage, Form und Inhalt eines Grundstücks und hält die Angaben im Plan für das Grundbuch fest.
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Der Verkauf einer Immobilie ist mit einigen Risiken und Mühen verbunden. Wer dies auf sich nimmt, kann die Maklergebühren sparen.
Die bestehenden Mietverträge gehen von Gesetzes wegen auf den neuen Eigentümer über und bleiben unverändert bestehen.
Die obligatorische Versicherung der Kantonalen Gebäudeversicherung geht von Gesetzes wegen auf den neuen Eigentümer über. Die privaten Gebäudeversicherungen gehen ebenfalls
Die Gebühren sind pro Kanton unterschiedlich hoch. Im Kanton Zürich gelten derzeit folgende Ansätze: Öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages 1 Promille