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Fragen und Antworten Was geschieht mit den Versicherungspolicen beim Verkauf einer Immobilie?

Die obligatorische Versicherung der Kantonalen Gebäudeversicherung geht von Gesetzes wegen auf den neuen Eigentümer über.

Die privaten Gebäudeversicherungen gehen ebenfalls auf den neuen Eigentümer über, wobei dieser eine Kündigungsmöglichkeit innerhalb der ersten 30 Tage nach der Handänderung hat.

Gut beraten

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