Brief Brief-Icon Mobile Mobile Icon PDF PDF-Icon Pfeil Pfeil-Icon nach rechts Pfeil Pfeil-Icon nach links Externer Link Externer-Link-Icon Plus Plus-Icon Suche Suche-Icon YouTube YouTube Icon Facebook Facebook Icon Linkedin Icon Printer Printer Icon Telefon Telefon Icon Pikett Pikett Icon

Fragen und Antworten Wie hoch sind die Gebühren beim Notariat und Grundbuchamt und wer hat diese zu tragen?

Die Gebühren sind pro Kanton unterschiedlich hoch.

Im Kanton Zürich gelten derzeit folgende Ansätze:

  • Öffentliche Beurkundung des Kaufvertrages
    1 Promille des Kaufpreises zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer
  • Eigentumsübertragung
    1 Promille des Kaufpreises

Es ist den Vertragsparteien überlassen, wer diese Gebühren zu tragen hat; üblicherweise werden diese je zur Hälfte getragen. In diesem Zusammenhang ist die solidarische Haftung unter den Vertragsparteien zu beachten.

Gebühren für die Erhöhung, bzw. Errichtung von Grundpfandtitel sind alleine von der erwerbenden Partei zu bezahlen.

  • Öffentliche Beurkundung
    1 Promille der Erhöhungs- oder Errichtungs-Summe zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer
  • Grundbuchamtliche Gebühr
    1 Promille der Erhöhungs- oder Errichtungs-Summe

Gut beraten

Fragen und Antwortenverkaufen