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Fragen und Antworten Kann ein (Solidar-)Mieter alleine künden?

Mitteilung von einem Solidarmieter, dass er aus der Wohnung ausziehe und damit aus dem Mietvertrag austrete. Der verbleibende Mieter werde als alleiniger Hauptmieter in den Mieträumlichkeiten verbleiben. Bitte kurz zu bestätigen, dass der Ausziehende nicht mehr Teil des Mietverhältnisses sei.

Das geht nicht. Die beiden solidarischen Mieter müssen den Mietvertrag beide künden oder ausserterminlich beenden. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe i.S.v. Art. 264 OR müssen die Solidarmieter einen Nachmieter offerieren, der tauglich ist im Sinne des Gesetzes. Das kann unter Umständen auch der verbleibende Solidarmieter sein. Es ist dem Vermieter allerdings freigestellt, ob er diesen als alleinigen Nachmieter akzeptieren will. Sollte er tauglich sein, trägt der Vermieter im Ablehnungsfall aber das Leerstandsrisiko.

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