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Fragen und Antworten Kann der ausgezogene Mieter verlangen, dass die Mietzinskaution umgehend ausbezahlt wird?

Keine Eile! Solange noch begründete Ansprüche gegen den Mieter bestehen, muss in diesem Umfang die Kaution noch nicht an den ausgezogenen Mieter überwiesen werden.

Nach Ablauf eines Jahres kann der Mieter aber ohne Zustimmung (Unterschrift) des Vermieters mit alleiniger Unterschrift die Auszahlung bei der Bank verlangen; es sei denn der Vermieter habe vor Ablauf eines Jahres seit der Rückgabe des Mietobjekts gegen den ausgezogenen Mieter einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl erwirkt oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Letzteren Falls empfiehlt es sich, die Bank darüber zu informieren.

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