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Fragen und Antworten An welche Adresse ist die Mängelrüge zu senden?

Der Mieter ist ausgezogen und hat keine neue Adresse hinterlassen.

Will der Vermieter seiner Rechte nicht verlustig gehen, müssen Mängel und übermässige Abnutzungen des Mietobjekts innert zwei Arbeitstagen nach Rückgabe des Mietobjekts dem Mieter schriftlich eingeschrieben mitgeteilt werden – verbunden mit einer Mängelrüge – so der Mieter das Rückgabeprotokoll nicht unterzeichnet hat.

Das von der Mieterschaft nicht unterzeichnete Protokoll und die Mängelrüge müssen, falls die neue Adresse nicht umgehend herausgefunden werden kann, sofort schriftlich per Einschreiben an die letztbekannte Adresse gesandt werden.

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