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Fragen und Antworten Ein Mieter hat geheiratet. Braucht er nun einen neuen Mietvertrag?

Durch Heirat wird kein Anspruch auf einen neuen Mietvertrag begründet.

Für die Vermieterschaft ist es aber wichtig zu vermerken, dass es sich spätestens von nun an um eine Familienwohnung handelt. Dies ist wichtig im Zusammenhang mit einer möglichen Kündigung.

Alle Abmahnungen die Hinblick darauf schriftlich eingeschrieben an den Mieter gehen und auch das Kündigungsformular selber müssen in zweifacher Ausführung gemacht werden: Einmal an den Mieter und dann noch an seinen Ehegatten /eingetragenen Partner. Diese Dokumente müssen mit separater Post, also in zwei (Brief-)Umschlägen, je eingeschrieben und je separat Frankiert dem Mieter und dem Ehegatten /eingetragenen Partner zugestellt werden.

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