Ich habe einen leeren Dachstock. Kann ich diesen zu einer Wohnung ausbauen?
Für den Ausbau eines Dachstockes ist massgebend, in welcher Bauzone sich die Liegenschaft befindet. Je nach Bauzone ist dies möglich
Es gibt folgende – obligatorische und freiwillige – Versicherungen:
Für Neubauten sowie für Um- und Anbauten von mehr als CHF 50‘000.00 muss vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung über die veranschlagten Baukosten, resp. über die bauliche Wertvermehrung abgeschlossen werden. Nach Bauende ist eine Schätzung zu beantragen.
Versichert sind durch unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen verursachte Schäden, d.h.:
Prämie für Bauherrenhaftpflichtversicherung, welche gestützt auf die Kausalhaftung des Bauherrn (Werkeigentümer-Haftung) die entsprechenden Risiken abdeckt.
Für den Ausbau eines Dachstockes ist massgebend, in welcher Bauzone sich die Liegenschaft befindet. Je nach Bauzone ist dies möglich
Die alleinige Erneuerung von Fenstern berechtigt zu keinen Förderbeiträge. Gemäss «Das Gebäudeprogramm» müssten für Unterstützung mit Fördergeldern auch die Fassaden
Kleinstbauten wie etwa Spielhäuser, Holzhäuschen, Velounterstände oder Geräteschuppen benötigen ab 1. Juli 2016 im Kanton Zürich keine Baubewilligung mehr. So
Sofern sich die Liegenschaft nicht unter Denkmalschutz oder im Inventar der schützenswerten Gebäude befindet, braucht es keine Baueingabe. Allerdings ist