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Fragen und Antworten Die Hausfassade ist in die Jahre gekommen. Brauche ich zum Streichen eine Bewilligung?

Sofern sich die Liegenschaft nicht unter Denkmalschutz oder im Inventar der schützenswerten Gebäude befindet, braucht es keine Baueingabe.

Allerdings ist zu beachten, dass nicht extreme Farben gewählt werden.

Ist die Fassadensanierung mit einem Baugesuch verbunden z.B. durch das Applizieren einer Aussenwärmedämmung, ist es üblich, dass die Fassadenfarbe mit der zuständigen Behörde bemustert wird. Erst nach Bewilligung der Farbgestaltung kann die entsprechende Farbe angebracht werden.

Das gleiche gilt auch für Untersichten, Fensterläden, Balkone etc.

 

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