Ich will mein Mehrfamilienhaus erneuern. Welche Versicherungen muss ich abschliessen?
Es gibt folgende – obligatorische und freiwillige – Versicherungen: Bauzeitversicherung GVZ (obligatorisch) Für Neubauten sowie für Um- und Anbauten von
Sofern sich die Liegenschaft nicht unter Denkmalschutz oder im Inventar der schützenswerten Gebäude befindet, braucht es keine Baueingabe.
Allerdings ist zu beachten, dass nicht extreme Farben gewählt werden.
Ist die Fassadensanierung mit einem Baugesuch verbunden z.B. durch das Applizieren einer Aussenwärmedämmung, ist es üblich, dass die Fassadenfarbe mit der zuständigen Behörde bemustert wird. Erst nach Bewilligung der Farbgestaltung kann die entsprechende Farbe angebracht werden.
Das gleiche gilt auch für Untersichten, Fensterläden, Balkone etc.
Es gibt folgende – obligatorische und freiwillige – Versicherungen: Bauzeitversicherung GVZ (obligatorisch) Für Neubauten sowie für Um- und Anbauten von
Für den Ausbau eines Dachstockes ist massgebend, in welcher Bauzone sich die Liegenschaft befindet. Je nach Bauzone ist dies möglich
Die alleinige Erneuerung von Fenstern berechtigt zu keinen Förderbeiträge. Gemäss «Das Gebäudeprogramm» müssten für Unterstützung mit Fördergeldern auch die Fassaden
Kleinstbauten wie etwa Spielhäuser, Holzhäuschen, Velounterstände oder Geräteschuppen benötigen ab 1. Juli 2016 im Kanton Zürich keine Baubewilligung mehr. So