Ich will mein Mehrfamilienhaus erneuern. Welche Versicherungen muss ich abschliessen?
Es gibt folgende – obligatorische und freiwillige – Versicherungen: Bauzeitversicherung GVZ (obligatorisch) Für Neubauten sowie für Um- und Anbauten von
Für den Ausbau eines Dachstockes ist massgebend, in welcher Bauzone sich die Liegenschaft befindet.
Je nach Bauzone ist dies möglich oder nicht. Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, mit dem zuständigen Kreisarchitekt oder Bauverwalter Kontakt aufzunehmen. Eine Planung ohne vorgängigen Kontakt mit der Baubehörde kann zu unnötigen Fehlplanungen und Mehrkosten führen.
Es gibt folgende – obligatorische und freiwillige – Versicherungen: Bauzeitversicherung GVZ (obligatorisch) Für Neubauten sowie für Um- und Anbauten von
Die alleinige Erneuerung von Fenstern berechtigt zu keinen Förderbeiträge. Gemäss «Das Gebäudeprogramm» müssten für Unterstützung mit Fördergeldern auch die Fassaden
Kleinstbauten wie etwa Spielhäuser, Holzhäuschen, Velounterstände oder Geräteschuppen benötigen ab 1. Juli 2016 im Kanton Zürich keine Baubewilligung mehr. So
Sofern sich die Liegenschaft nicht unter Denkmalschutz oder im Inventar der schützenswerten Gebäude befindet, braucht es keine Baueingabe. Allerdings ist