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Fragen und Antworten Ich will in meinem Garten ein kleines Holzhäuschen aufstellen. Brauche ich eine Baubewilligung?

Kleinstbauten wie etwa Spielhäuser, Holzhäuschen, Velounterstände oder Geräteschuppen benötigen ab 1. Juli 2016 im Kanton Zürich keine Baubewilligung mehr.

So bedürfen laut Beschluss des Zürcher Regierungsrates gemäss neuer Fassung von § l lit. a der Bauverfahrensverordnung (BVV) Bauten und Anlagen, deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 m beträgt und die eine Bodenfläche von höchstens 6 m2 überlagern, keiner baurechtliehen Bewilligung

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