Ich will mein Mehrfamilienhaus erneuern. Welche Versicherungen muss ich abschliessen?
Es gibt folgende – obligatorische und freiwillige – Versicherungen: Bauzeitversicherung GVZ (obligatorisch) Für Neubauten sowie für Um- und Anbauten von
Kleinstbauten wie etwa Spielhäuser, Holzhäuschen, Velounterstände oder Geräteschuppen benötigen ab 1. Juli 2016 im Kanton Zürich keine Baubewilligung mehr.
So bedürfen laut Beschluss des Zürcher Regierungsrates gemäss neuer Fassung von § l lit. a der Bauverfahrensverordnung (BVV) Bauten und Anlagen, deren Gesamthöhe nicht mehr als 2,5 m beträgt und die eine Bodenfläche von höchstens 6 m2 überlagern, keiner baurechtliehen Bewilligung
Es gibt folgende – obligatorische und freiwillige – Versicherungen: Bauzeitversicherung GVZ (obligatorisch) Für Neubauten sowie für Um- und Anbauten von
Für den Ausbau eines Dachstockes ist massgebend, in welcher Bauzone sich die Liegenschaft befindet. Je nach Bauzone ist dies möglich
Die alleinige Erneuerung von Fenstern berechtigt zu keinen Förderbeiträge. Gemäss «Das Gebäudeprogramm» müssten für Unterstützung mit Fördergeldern auch die Fassaden
Sofern sich die Liegenschaft nicht unter Denkmalschutz oder im Inventar der schützenswerten Gebäude befindet, braucht es keine Baueingabe. Allerdings ist