News Helpline «Rotes Telefon» wird definitiv weitergeführt
Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat beschlossen, die Helpline – die Anlaufstelle in Bausachen – definitiv weiterzuführen. Damit wird aus dem bislang befristeten ein definitives Angebot, welches ratsuchenden Bauherrschaften auch in Zukunft zur Verfügung stehen wird. Mit dem Beschluss wird der jahrelange Einsatz des HEV Zürich für möglichst einfache und faire Verfahren honoriert.
Entgegen dem Antrag der Grünen und der AL in der vorberatenden Kommission, auf die definitive Einführung der Anlaufstelle zu verzichten, hat eine Mehrheit des Gemeinderates anders entschieden. Die Helpline wird somit dauerhaft weitergeführt.
Albert Leiser, der als FDP-Gemeinderat und Direktor des HEV Zürich an vorderster Front an der Etablierung des «Roten Telefons» beteiligt war, zeigt sich denn auch sehr zufrieden mit dem Entscheid des Gemeinderates: «Die vom HEV Zürich mitinitiierte Helpline ist ein grosser Erfolg. Ich freue mich sehr, dass aus dem bis jetzt befristeten ein definitives Angebot wird, das Bauwillige auch in Zukunft nutzen können.»Das Angebot der Helpline wird seit ihrer Inbetriebnahme im August 2016 rege genutzt. Es stellt einen gefragten Kundendienst mit niedriger Eintrittsschwelle dar und kann insbesondere nicht-fachkundigen Personen Hilfe bieten.

Hintergrund der Helpline «Rotes Telefon
Ende September 2012 reichten der HEV Zürich und der GVZ die Initiative für die Schaffung einer «Ombudsstelle gegen Willkür in Bausachen» bei der Stadt Zürich ein. Das Ziel war, dass die Verwaltung ihr Ermessen mit Augenmass anwendet und nicht nur die «Ästhetik», sondern auch die Kosten und die Machbarkeit bei ihren Auflagen berücksichtigt. Eine Ombudsperson sollte zwischen Bauherren und der Verwaltung vermitteln und schlichten.
Der Stadtrat empfahl dem Gemeinderat die Initiative zur Ablehnung, erkannte aber, dass für Bauherren eine Anlaufstelle, die zwischen den verschiedenen Ämtern vermittelte, notwendig war.Vier Jahre später, am 22. August 2016 wurde schliesslich eine Helpline, das sogenannte «Rote Telefon» mit der Nummer 044 41211 00 in Betrieb genommen. Mit der Anlaufstelle in Bausachen wollte die Stadt Zürich ein niederschwelliges Hilfsangebot schaffen, das neben den regulären Beratungsmöglichkeiten besteht. Dieses richtet sich gezielt an Bauherrschaften mit einer rechtskräftigen Baubewilligung, bei welcher Konflikte zwischen verschiedenen Auflagen bestehen. Die Helpline kann beigezogen werden, wenn bei der Auflagenbereinigung Unstimmigkeiten mit einer der beteiligten Verwaltungseinheiten auftreten oder ein Zielkonfllikt zwischen mehreren Auflagen vermutet wird. (rcv)