Brief Brief-Icon Mobile Mobile Icon PDF PDF-Icon Pfeil Pfeil-Icon nach rechts Pfeil Pfeil-Icon nach links Externer Link Externer-Link-Icon Plus Plus-Icon Suche Suche-Icon YouTube YouTube Icon Facebook Facebook Icon Linkedin Icon Printer Printer Icon Telefon Telefon Icon Pikett Pikett Icon

News Gemeinsamer Vorstoss von HEV Zürich und MV Zürich: Stadtrat soll lokale Gewerbebetriebe gezielt unterstützen

Mit der Ablehnung des Covid-19-Geschäftsmietegesetzes haben National- und Ständerat den Weg für individuelle Lösungen zwischen Vermietern und Mietern geebnet. Der Hauseigentümerverband Zürich hat das genannte Gesetz bekämpft, gleichzeitig aber betont, dass Hauseigentümer wie Mieter hier gemeinsam in der Verantwortung stehen und diese auch wahrnehmen sollen. Vor diesem Hintergrund ergreift der HEV Zürich die Initiative und fordert gemeinsam mit dem Mieterverband Zürich den Zürcher Stadtrat auf, ein Corona-Hilfspaket für das lokale Gewerbe in Form von Mietzinsbeiträgen für Geschäftsräume auszuarbeiten. HEV Zürich und MV Zürich schlagen die sogenannte Drittelslösung vor: Ein Modell, das auf Freiwilligkeit beruht und welches sich bereits in Basel bewährt hat.

Nachdem National- und Ständerat zu Beginn der aktuellen Wintersession darauf verzichtet haben, mittels des Geschäftsmietegesetzes rückwirkend in privatrechtliche Mietverhältnisse einzugreifen, ruft der HEV Zürich gemeinsam mit dem MV Zürich den Stadtrat dazu auf, die unter der Coronakrise leidenden städtischen Gewerbebetriebe zu unterstützen. Albert Leiser, FDP-Gemeinderat und Direktor HEV Zürich, und Walter Angst, AL-Gemeinderat und Leiter Kommunikation MV Zürich, haben deshalb am 9. Dezember 2020 im Gemeinderat ein entsprechendes Postulat gemeinsam eingereicht.

Angestrebt werden soll eine Lösung zwischen Mieterschaft, Vermieterschaft und der Stadt Zürich, bei der die drei Parteien je einen Drittel des Mietbetrags übernehmen – die Drittelslösung, wie sie der Kanton Basel-Stadt für die Zeit des Lockdowns im Frühjahr erfolgreich umgesetzt hat.

HEV Zürich rief von Anfang an zu partnerschaftlichen Lösungen auf

Die Unterstützung kann ausgerichtet werden für Mietverhältnisse mit Unternehmen, die seit April 2020 entweder von einer Betriebsschliessung aufgrund behördlicher Anweisungen oder von markanten coronabedingten Umsatzeinbussen betroffen waren bzw. sind. Mit dieser Lösung kann das gebeutelte lokale Gewerbe in der Stadt Zürich einfach, unbürokratisch und rasch unterstützt werden, ohne dass hierbei in privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werden muss.

Der vorliegende Lösungsvorschlag entspricht der Position, die der HEV Zürich seit Beginn der Coronakrise vertritt. Dazu Albert Leiser: „Statt auf Etatismus, Dirigismus und Staatsin­terventionismus zu setzen, hat der HEV Zürich von Anfang an dazu aufgerufen, dass sich die Vertragspart­ner auf einvernehmliche Lösungen einigen – ohne Diktat aus Bern. Mit der Drittelslösung können wir sie dabei aktiv unterstützen.“