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Fragen und Antworten Werden Steuern in Markwertgutachten berücksichtigt?

Grundsätzlich werden in Marktwertgutachten keine steuerlichen Aspekte berücksichtigt.

Eine Ausnahme bilden die objektgebundenen periodischen Liegenschaftssteuern, die als Eigentümerkosten dargestellt werden. Bei optierten und teiloptierten Liegenschaften (der Mehrwertsteuer unterstellt) sind die steuerlichen Aspekte im Bewertungsgutachten transparent darzustellen. Hingegen sind im Unterschied zu den INREV Empfehlungen nach nationaler Usanz im Marktwert keine Kaufnebenkosten (Notargebühren, Provisionen, Handänderungssteuern) enthalten. Allfällige Gewinnsteuern bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

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Was bedeutet Marktwert?

Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Immobilienvermögen am Tag der Bewertung zwischen einem verkaufsbereiten Veräusserer und einem