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News Kommunaler Richtplan: Guter Ansatz – Schwierige Umsetzung

Der Hauseigentümerverband Zürich (HEV Zürich) begrüsst den strategischen und gesamtheitlichen Ansatz der Stadt Zürich, der im Kommunalen Richtplan vorgestellt wird, als gute Lösung, um das prognostizierte Bevölkerungs-Wachstum der kommenden Jahre auffangen zu können. Der HEV Zürich ist hingegen skeptisch, wenn es darum geht, die skizzierten Bedürfnisse zu realisieren.

Wie der Stadtrat selber sagt, gibt es keine grossen Flächen mehr, die neu überbaut oder umgenutzt werden können. Mit anderen Worten heisst dies, dass Neues nur auf Bestehendem entstehen kann. Für den HEV ist es deshalb sehr wichtig, dass die Rechte der Haus- und Grundeigentümer gewahrt bleiben und nicht über deren Köpfe hinweg geplant wird. Denn gleichzeitig neben der Festlegung, dass Gebiete jetzt neu über ein Potenzial für eine zusätzliche bauliche Verdichtung verfügen, wird im Rahmen des Mehrwertausgleichsgesetzes darüber diskutiert, wie ein durch Um- oder Aufzonung scheinbar entstandener Mehrwert wieder abgeschöpft werden kann.

In die gleiche Richtung zielt die Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) für preisgünstigen Wohnraum, dem die Stimmberechtigten des Kantons Zürich im September 2014 zu gestimmt haben. Mit dem neuen § 49b PBG soll den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, in ihren Bau- und Zonenordnungen bei Auf- oder Einzonungen einen Mindestanteil von preisgünstigen Wohnungen festzulegen.

Auf der einen Seite werden Eigentümer aufgefordert, mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen, auf der anderen Seite drohen Abschöpfung und Auflagen bezüglich Mietpreise, die innere Verdichtung gleich wieder im Keim zu ersticken.

Zu guter Letzt stellt sich die Frage, ob in den zum heutigen Zeitpunkt – also bei Auflegung der Richtpläne – von Veränderungen betroffenen Gebieten (schraffierte Flächen) Rechtsunsicherheit herrscht.