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News Fragwürdige Spontankäufe des Zürcher Stadtrats

Unter dem Vorwand besonderer Dringlichkeit will die Stadt Zürich für CHF 32,3 Millionen drei Wohnhäuser im Quartier Aussersihl erwerben. Dieses überhastete Kaufgeschäft von drei Problem-Liegenschaften an der Neufranken- und Magnusstrasse ist überaus fragwürdig. Der Entscheid über Kaufverträge dieser Grössenordnung fällt in die Kompetenz des Stadtparlaments. Zudem ist der Hauseigentümerverband Zürich der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Stadt ist, Liegenschaften in schlechtem Zustand zu erwerben und zu renovieren. Private und institutionelle Investoren sind dazu besser in der Lage.

Nach wie vor sind etliche Fragen offen zu den Ereignissen rund um die verwahrlosten Liegenschaften im Quartier Aussersihl. Der HEV Zürich hat stets darauf hingewiesen, dass die Stadt hier in einer direkten Mitverantwortung steht: Die Kontrolle über den Fluss von Sozialhilfegeldern ist offensichtlich ungenügend. Die Instanzen, welche über Kostengutsprachen für die Betroffenen Mieterinnen und Mieter befinden – z.B. das Sozialamt oder Asylorganisationen – haben zu überprüfen, wie und wo ihre Klienten wohnen. Auch dies gehört zum verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern. Das Mietrecht sieht geeignete Massnahmen vor, mittels welcher sich Mieterinnen und Mieter gegen unzumutbare Zustände ihres Mietobjekts wehren können.

Dass die Stadt nun mögliche Fragen bezüglich eigenen Fehlverhaltens mit einem überhasteten Kaufvertrag unter den Teppich wischen will, ist inakzeptabel. Es geht nicht an, dass die Stadt sich vom Eigentümer der Liegenschaften unter Druck setzen lässt und so die Gemeindeordnung aushebelt, welche klar besagt, dass der „Ankauf von Liegenschaften im Verkehrswert von über Fr. 2 000 000.-“ in die Kompetenz des Gemeinderates fällt (Art. 41 lit. m der Gemeindeordnung).

Nach unserer Auffassung und aufgrund der vorliegenden Informationen sind die Kaufpreise unter Berücksichtigung der aktuellen Lage auf dem Liegenschaftenmarkt in der Stadt Zürich rund 20 bis 25% zu hoch. Der HEV Zürich fordert den Stadtrat auf, diesen Entscheid rückgängig zu machen. Ansonsten sind Stimmrechtsbeschwerden in Erwägung zu ziehen.

Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass Zustände, wie sie in den betroffenen «Gammelhäusern» vorherrschten, nicht mehr vorkommen. Es ist die Aufgabe der Zürcher Stadtregierung, Recht und Ordnung durchzusetzen – nicht Liegenschaften zu erwerben und zu verwalten und damit ein solches Verhalten zu belohnen.