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News Drei-Drittels-Modell: Gesuche können ab sofort eingereicht werden

Vermieterinnen und Vermieter können ab sofort bei der Stadt Zürich mittels Gesuchsformular einen Antrag per Mail einreichen.

Dem Antrag beigelegt werden muss der Mietvertrag sowie das Einigungsformular, das weiter unten zum Download bereit steht und das gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern auszufüllen und zu unterschreiben ist.

Haben Vermieterinnen und Vermieter mit mehreren Mieterinnen und Mietern eine Einigung erlangt, müssen sie pro Mietverhältnis ein separates Gesuch einreichen.

Stadt Zürich übernimmt einen Drittel

Mit dem Drei-Drittels-Modell setzt die Stadt Zürich einen Anreiz für Vermieterinnen und Vermietern von Geschäftsräumlichkeiten, ihren Mieterinnen und Mietern beim Mietzins entgegenzukommen: Wenn sie sich mit ihren Mieterinnen und Mietern darauf einigen, dass diese nur noch einen Drittel des Mietzinses zahlen müssen, übernimmt die Stadt Zürich den zweiten Drittel des Nettomietzinses – höchstens aber 8333 Franken pro Monatsmiete. Das dritte Drittel übernehmen die Vermieterinnen und Vermieter. Die Mietzinsbeiträge werden ausgerichtet, sofern die Mieterinnen und Mieter seit dem 1. Dezember 2020 entweder von einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung oder in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021 von coronabedingten Umsatzeinbussen von mindestens einem Drittel im Vergleich zur Vorjahresperiode betroffen sind.

Ab heute können sich Betroffene zudem mit ihren Fragen an eine Hotline mit der Nummer +41 44 412 70 12 wenden. Weitere Informationen wie etwa die detaillierten Anspruchskriterien finden Sie unter stadt-zuerich.ch/drei-drittels-modell.

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