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News Corona-Mietzinserlass für das Zürcher Gewerbe: HEV Zürich erfreut über rasche Umsetzung des Vorstosses zur Drittelslösung

Der Zürcher Stadtrat hat rekordverdächtig schnell eine Weisung zum gemeinsamen Vorstoss von Albert Leiser, FDP-Gemeinderat und Direktor des HEV Zürich, sowie Walter Angst, AL-Gemeinderat und Leiter Kommunikation des MV Zürich, zur Drittelslösung erlassen. Stimmt der Gemeinderat am 10. Februar der Vorlage zu, wovon auszugehen ist, kann das von den Corona-Massnahmen betroffene Gewerbe in der Stadt Zürich rasch und unkompliziert unterstützt werden.

Aussergewöhnliche Situationen erfordern aussergewöhnliche Massnahmen in ungewohnten parteipolitischen Konstellationen: Gemäss diesem Motto haben Albert Leiser und Walter Angst am 9. Dezember 2020 vor der bundesrätlichen Verhängung des 2. Lockdowns im Zürcher Gemeinderat das Postulat „Corona-Hilfspaket für das lokale Gewerbe betreffend Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen für Geschäftsräume unter gewissen Bedingungen“ eingereicht.

Vielleicht geht es als das schnellste Postulat in die Geschichte des Zürcher Gemeinderates ein: Nachdem sich der Stadtrat am 16. Dezember 2020 zur Entgegennahme des Postulats bereit erklärt hatte, überwies der Gemeinderat dieses bereits am 6. Januar anlässlich seiner ersten Sitzung im neuen Jahr dem Stadtrat zur Prüfung. Der Stadtrat wiederum machte sich umgehend an die Arbeit und arbeitete innerhalb eines Monats eine Weisung aus, die er nun am heutigen 4. Februar vorlegt.

Der Hauseigentümerverband Zürich ist erleichtert über die vorliegende Lösung zu den Geschäftsmieten. Dank des schnellen Prozesses können Gewerbebetriebe in der Stadt Zürich über alle Branchen hinweg einfach, rasch und unbürokratisch unterstützt werden.

Drittelslösung für Vermieter freiwillig

Die stadträtliche Weisung sieht vor, dass Beiträge an Vermieter von Geschäftsräumen ausgerichtet werden, die sich seit dem 1. Dezember 2020 mit ihren Mietern freiwillig auf eine Reduktion des Mietzinses um mindestens zwei Drittel geeinigt haben. Die Beiträge der Stadt an den Vermieter umfassen maximal ein Drittel des Netto-Mietzinses: Damit übernehmen der Vermieter, der Mieter und die Stadt je einen Drittel des Mietzinses. Für den HEV Zürich war stets unabdingbare Voraussetzung, dass das Modell im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung auf Freiwilligkeit beruht.

Die Unterstützung gilt für Unternehmen in der Stadt Zürich, die seit dem 1. Dezember 2020 entweder von einer Betriebsschliessung aufgrund behördlicher Anweisungen oder in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021 von markanten Corona-bedingten Umsatzeinbussen (mindestens ein Drittel des Umsatzes) betroffen waren beziehungsweise sind.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat vor diesem Hintergrund einen Kredit von 20 Millionen Franken. Die Unterstützung kann rückwirkend ab der Monatsmiete für Dezember 2020 erfolgen und dauert bis zum 30. April 2021, bei Bedarf auch darüber hinaus. Pro Monat ist der jeweilige städtische Beitrag auf maximal 8’333 Franken beschränkt.

HEV Zürich sieht sich in seiner Position bestätigt

Der HEV Zürich hat sich bezüglich Geschäftsmieten seit Beginn der Corona-Krise für freiwillige, individuelle und partnerschaftliche Lösungen zwischen Vermietern und Mietern engagiert. Staatliche Eingriffe in privatrechtliche Verträge, wie es die verfassungswidrigen Vorlagen in Bundesbern vorgesehen hätten, lehnte der HEV Zürich stets ab. Mit der Ablehnung des Covid-19-Geschäftsmietegesetzes haben National- und Ständerat im Dezember wieder Rechtssicherheit geschaffen und den Weg für die vorliegende Lösung geebnet.

Der HEV Zürich, der das Geschäftsmietegesetz bekämpft hat, betonte gleichzeitig stets, dass Hauseigentümer wie Mieter gemeinsam in der Verantwortung stehen und miteinander das Gespräch suchen sollen, um Lösungen für die schwierige Situation zu finden. Mit der Drittelslösung liegt ein Anreizmodell vor, mit dem sich, wenn nicht bereits geschehen, Vermieter und Mieter unkompliziert und rasch einigen können. Der HEV Zürich sieht sich damit in seiner Position zu den Geschäftsmieten bestätigt.

HEV Zürich ruft dazu auf, von Drittelslösung Gebrauch zu machen

Viele der vom HEV Zürich vertretenen Eigentümerinnen und Eigentümer haben bereits während des ersten Lockdowns mit den betroffenen Mietern in dieser unvorhersehbaren Situation einvernehmliche Lösungen gefunden. Für diejenigen Fälle, in welchen noch keine individuelle Vereinbarung geschlossen werden konnte oder in welchen ein erneutes Problem vorliegt, ruft der HEV Zürich seine Mitglieder dazu auf, von der vorliegenden Drittelslösung Gebrauch zu machen. Die vorliegende Lösung ist im Sinne und Interesse von Mietern wie Eigentümern: Diese Krise kann nur gemeinsam bewältigt werden.

HEV-Direktor Albert Leiser kämpft aus Überzeugung für die Vorlage: „Mit dem vermutlich „schnellsten Postulat der Geschichte“ kann das hart von den Corona-Massnahmen der Behörden getroffene Gewerbe einfach, unkompliziert und rasch unterstützt werden, ohne dass mittels staatlichen Zwangs in privatrechtliche Vertragsverhältnisse eingegriffen werden muss. Das ist im Sinne der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, denn diese sind an stabilen, langfristigen Mietverhältnissen interessiert. Leere Läden helfen niemandem.“