News BZO: Kein grosser Wurf – aber endlich Klarheit
Die heute von der Baudirektion genehmigte Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich stellt für den HEV Zürich einen wichtigen Schritt für die Zukunft dar. Es ist wichtig, dass endlich Klarheit herrscht, wo und wie in Zürich inskünftig gebaut werden kann.
Das ist eine erfreuliche Nachricht für die Wohn- und Grundeigentümer. Gleichzeitig ist sich der HEV Zürich bewusst, dass die bevorstehende Debatte über den «Kommunalen Siedlungsrichtplan» das Risiko von Eingriffen ins Privateigentum birgt. Entsprechend kritisch und aufmerksam wird der HEV Zürich diese Debatte begleiten.
Heute hat die kantonale Baudirektion bekanntgegeben, dass die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich mit wenigen Ausnahmen genehmigt wird. Ein wichtiger Schritt, nicht nur für die Immobilienbranche. Die BZO-Teilrevision wurde als «eine BZO mit Augenmass» vorgestellt: Die Vorlage beschreitet tatsächlich einen pragmatischen Weg in der Weiterentwicklung der Bauordnung. Mehr aber nicht: Sie setzt kaum Anreize oder Signale im Bereich der Stadtentwicklung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die berechtigte Frage, weshalb für diese kleinen Schritte so viel Aufwand und Planungsunsicherheit, insbesondere der Bauherren und Hauseigentümer, in Kauf genommen werden musste. Die anstehende Debatte zum «Kommunalen Siedlungsrichtplan» wird weitere Fragen aufwerfen. Insbesondere gilt es aus Sicht des HEV Zürich Eingriffe ins Privateigentum zu verhindern. Dafür werden sich die HEV-Vertreter konsequent einsetzen.