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News Gammelhäuser: Verwaltungsgericht bestätigt Kritik des HEV Zürich

Unter dem Vorwand besonderer Dringlichkeit erwarb die Stadt Zürich am 1. Februar 2017 für 32,3 Mio. Franken drei Wohnhäuser im Quartier Aussersihl. Mit dem überhasteten und fragwürdigen Kauf von drei Problem-Liegenschaften an der Neufranken- und Magnusstrasse überschritt der Stadtrat seine Kompetenz von 2 Mio. Franken bei weitem.

Der HEV Zürich kritisierte diese Umgehung des Stadtparlaments. Nun bestätigt das Verwaltungsgericht: Für den Erwerb besagter Liegenschaften war weder sachlich noch zeitlich Dringlichkeit gegeben. Damit muss der Gemeinderat den Kauf der Liegenschaften genehmigen, wie es die Gemeindeordnung vorsieht.

Der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts bezüglich der städtischen Liegenschaftenkäufe vom Februar 2017 ist zu begrüssen: Es geht nicht an, dass der Stadtrat unter Vorgabe von Dringlichkeit seine Kompetenzen überschreitet und das Stadtparlament umgeht. Zudem hält der HEV Zürich noch einmal klar fest, dass es nicht Aufgabe der Stadt ist, Liegenschaften in schlechtem Zustand zu erwerben und zu renovieren. Private und institutionelle Investoren sind dazu besser in der Lage.

Dieser Fall zeigt vielmehr auf, dass die Kontrolle des Flusses von Sozialhilfegeldern verbessert werden muss: Die Instanzen, welche über Kostengutsprachen für die betroffenen Mieter befinden – z.B. das Sozialamt oder Asylorganisationen – haben zu überprüfen, wie und wo ihre Klienten wohnen. Dies gehört zum verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern. Der HEV Zürich erwartet vom Stadtrat, dass er auch hierzu konkrete Massnahmen vorschlägt, um derartige Fehler künftig zu vermeiden.