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News Fussball-WM und Grillieren:
Rücksichtnahme verhindert Streit

Die Fussball-WM steht unmittelbar vor der Tür. Zur Freude aller hat sich die Schweizer Nationalmannschaft auch für diese Endrunde qualifiziert. Ein guter Grund, gewisse Spiele gemeinsam mit Freunden zu schauen und den Anlass gleich noch mit einem gemütlichen Grillabend zu kombinieren. Worauf sollte man achten, damit es keinen Ärger gibt?

Fussball-WM und Grill-Partys: Es kann, aber es muss nicht zu einem Problem werden. (Bild: Fotolia)

Text: Harald Solenthaler, Rechtsanwalt HEV Zürich

Bekanntlich findet die Weltmeisterschaft in den Monaten statt, die in die Grillsaison fallen. Deshalb liegt es nahe, das gemeinsame Match-Erlebnis mit einer Grillparty zu verbinden. Doch eine derartige Party ist wegen möglicher Immissionen nicht immer zur Freude der Nachbarn. Auch ist das Erscheinen der Polizei nicht unbedingt ein Stimmungsknüller.

An einer solchen Grillparty wird in der Regel die Terrassen- bzw. Balkontüre weit offenstehen, damit eine ungehinderte Zirkulation zwischen Grill und Fernseher stattfinden kann. Solange der Match läuft, werden sich vermutlich die meisten Gäste vor dem Fernseher befinden.

Doch hier kann bereits das erste Problem bestehen: entweder wird das Fussballteam angefeuert oder es wird wegen diverser Vorkommnisse ausgerufen. In der Euphorie kann es durchaus vorkommen, dass diese Ausrufe sehr laut sind und infolge der offenen Türe bei den Nachbarn als eine Lärmbelästigung ankommen.

Laute Gespräche ins Wohnungsinnere verlegen

Nach dem Match werden sich die Gäste nach aussen begeben, um sich den grillierten Köstlichkeiten zuzuwenden. Man kann sich aber vorstellen, dass beim Grillieren und geselligen Zusammensein angeregt über den vergangenen Match gesprochen wird, wobei vermutlich nicht auf die Lautstärke der Diskussion geachtet wird.

Lärmbelästigungen und auch laute Gespräche in Freien sind oft in kommunalen Polizeiverordnungen durch Nachtruhezeiten geregelt. Deshalb sollte eine Grillparty ins Wohnungsinnere verlegt und auch dafür gesorgt werden, dass nicht aufgrund von offenen Terrassen- bzw. Balkontüren Lärm nach aussen dringt.

Gemäss Gesetz sind übermässige Immissionen jeglicher Art untersagt (Art. 684 des Zivilgesetzbuchs). Zwar muss der Nachbar unvermeidbare Einwirkungen bei normaler Grundstücksnutzung tolerieren, doch können sich beim Grillieren gewisse Belästigungen ergeben, die der Nachbar nicht dulden muss.

Hochwertiges Grillgerät von Vorteil

Bei offenen Grillgeräten auf Balkonen oder Sitzplätzen werden in der Regel lästige Gerüche abgesondert. Da es den Nachbarn dadurch verunmöglicht wird, abends ein Fenster offenzuhalten, können sie sich gegen eine derartige Belästigung zur Wehr setzen.

Um solchen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte die Wahl auf ein hochwertiges Grillgerät fallen, das möglichst keine Geruchsimmissionen verursacht. Mit Masshaltung jedes Einzelnen und der Benutzung der heute zur Verfügung stehenden Technik können Grillstreitigkeiten auf ein vernünftiges und damit erträgliches Minimum reduziert werden.

Deshalb sollten Eigentümer und Mieter auf dem Balkon nur abdeckbare Grillgeräte und zudem besser eine Gas- oder Elektrogill anstatt einen Holzkohlen-Grill benutzen. Es lohnt sich, von Anfang an ein etwas teureres Grillgerät anzuschaffen, bei welchen keine ins Gewicht fallenden Geruchsimmissionen auftreten.

Olfaktorische Belästigungen vermeiden

So sind denn sogar die heutigen bei Grillfreunden sehr beliebten Holzkohlegrillgeräte zum Teil weitgehend rauchfrei. Erreicht wird dies durch einen speziellen Aufbau, der das aus dem Grillgut austretende Fett auffängt und verhindert, dass es in die Kohle tropft, verbrennt und sich Rauch entwickelt.

Elektrogrillgeräte sind ebenfalls bedienungsfreundlich und vor allem rauchfrei und eignen sich deshalb sehr gut für die Verwendung auf Sitzplätzen und Balkonen von Mehrfamilienhäusern. Auf die Verwendung von Ölmarinaden sollte nicht nur wegen den daraus resultierenden olfaktorischen Belästigungen, sondern auch aus gesundheitlichen Gründen verzichtet werden.

Kurz und bündig

Diese Tipps helfen, beim Grillieren Streitigkeiten zu minimieren:

  • Besser Gas- oder Elektro-Grill statt Holzkohle-Grill verwenden
  • Wenn Holzkohle, dann sparsam mit Anzündern umgehen
  • Möglichst wenig Fett, Öl oder Marinade in die Glut tropfen lassen
  • Grillpartys nach 22 Uhr in die Innenräume verlegen
  • Rücksichtspflicht beachten