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News Abwassergebühren sinken: Hauseigentümer, Mieter und Gewerbe profitieren

Der Gemeinderat hat ein neues Gebührenmodell zur Abwasserbewirtschaftung erlassen. Damit werden ab 2022 Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie das Gewerbe dauerhaft entlastet.

Um die hohen Reserven von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) im Bereich des Abwassers bis 2030 abzubauen, kommen die Gebührenzahlenden in den nächsten Jahren zunächst in den Genuss einer massiven, befristeten Reduktion sämtlicher Abwassergebühren, ehe das neue Modell mit dauerhaften Gebührenreduktionen zum Tragen kommt. Damit zahlt sich der jahrelange Einsatz von Gemeinderat Albert Leiser, Direktor HEV Zürich, für tiefere Gebühren aus.

Die totalrevidierte Verordnung über die Gebühren zur Abwasserbewirtschaftung tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Sie geht auf eine Motion zurück, die Albert Leiser, FDP-Gemeinderat und Direktor des Hauseigentümerverbandes Zürich (HEV Zürich), am 23. August 2017 mit einem Mitunterzeichnenden von der Alternativen Liste eingereicht hat. Ziel der Motion war es, dass die hohen Finanzreserven von ERZ deutlich verringert werden und sich langfristig in einem Bereich zwischen 40 und maximal 60 Millionen Franken bewegen. Per Ende 2019 beliefen sie sich auf 258 Millionen Franken. Die bisher gültigen Abwassergebühren waren folglich höher als der tatsächliche Finanzbedarf. Eine Entlastung der Gebührenzahlenden – Hauseigentümer, Mieter und des Gewerbes – tut also dringend Not.

Mit dem neuen Gebührenmodell profitieren die Gebührenzahlenden auch in Zukunft vom jahrelangen Einsatz des HEV Zürich-Direktors für tiefere Gebühren. Hatten Albert Leiser und Mitunterzeichnende bereits in der Vergangenheit mit diversen Vorstössen erwirken können, dass mittels Bonusaktionen auf die Erhebung einzelner Gebühren verzichtet wurde, werden sie mit dem neuen Modell dauerhaft entlastet.

Entlastung der Gebührenzahlenden um bis zu 80 Prozent

So werden, um die hohen Reserven von ERZ abzubauen, von 2022 bis 2025 sämtliche Abwassergebühren um 80 Prozent reduziert, was einer Entlastung von jährlich 60 Millionen Franken entspricht. Diese Reduktion betrifft sowohl die pauschale Grund- als auch die verbrauchsabhängige Mengengebühr wie auch den neu geschaffenen Starkverschmutzerzuschlag. Von letzterem sind KMU nicht betroffen; er betrifft vor allem grössere Industrieunternehmen. Von 2026 bis 2029 beträgt die Entlastung voraussichtlich 55 Prozent.

Voraussichtlich ab 2030, wenn die Reserven die angestrebte Höhe zwischen 40 und 60 Millionen Franken erreicht haben dürften, soll mit dem neuen Gebührenmodell eine langfristig ausgeglichene Finanzierung sichergestellt werden. Mit dem neuen Modell, das die Gebührenzahlenden ab 2030 jährlich um 11 Prozent bzw. 13 Millionen Franken entlastet, stehen der Stadt ausreichend Mittel zur Verfügung, um den Betrieb und den Unterhalt der Stadtentwässerung und der Abwasserreinigung zu gewährleisten.

Die Vorlage geht nun noch in die Redaktionskommission zur redaktionellen Bereinigung, ehe an einer der nächsten Gemeinderatssitzungen die Schlussabstimmung ansteht.

Beharrlicher Einsatz für tiefere Gebühren zahlt sich aus

Gemeinderat Albert Leiser hat sich das Thema Gebühren schon seit langem auf die Fahnen geschrieben. Es ist nicht zuletzt auf sein langjähriges Engagement zurückzuführen, dass die Höhe von Gebühren nicht mehr als gewissermassen naturgegeben betrachtet werden, sondern dass sie höchstens kostendeckend sein dürfen. Von diesem beharrlichen Engagement des HEV Zürich-Direktors Leiser für tiefe Gebühren profitieren im Bereich der Abwassergebühren Hauseigentümer, Mieter und das Gewerbe auch in Zukunft.